Vorbereitend. Für Abschlüsse.
Wir sind Ihre Spezialisten für Buchführungshilfe nach § 6 Nr. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StbG). Daher bieten wir keinerlei Steuerberatung im Sinne des StbG oder Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes an. Ihre Jahresabschlüsse beauftragen Sie beim Steuerberater Ihres Vertrauens oder bei unserem Kooperationspartner Baudermann & Kulcke. Auf Wunsch übergeben wir ihm alle nötigen Daten.